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Autor: Architekt Ing. Klaus Fornoff
Am 22. Juli 1976 erließ der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinspargesetz), das die Grundlage für die von der Bundesregierung erlassenen Rechtsverordnungen über einen energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden (Wärmeschutzverordnung) und über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen sowie Brauchwasseranlagen (Heizanlagen-Verordnung) bildet.
In § 5 des Energieeinspargesetzes werden die Ermächtigungen des Verordnungsgebers dahingehend eingeschränkt, dass die Anforderungen nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein müssen. Das festgelegte Anforderungsniveau muss sicherstellen, dass die notwendigen Investitionen im Regelfall je nach Energiepreis und Bedingungen des Kapitalmarktes innerhalb der Gebäudenutzungsdauer erwirtschaftet werden.
Seit Erlass des Gesetzes wurden die Verordnungen mehrfach novelliert und so den veränderten technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen angepasst. In der ersten Wärmeschutzverordnung, die am 1. November 1977 in Kraft trat, wurden Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsflächen von Gebäuden festgelegt. So war beispielsweise für ein durchschnittliches Doppelhaus mit einem Hüllflächen/Volumen-Verhältnis (A/V) von 0,7 m-1 ein mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient km von höchstens 0,9 W/(m²*K) sicherzustellen. Im Laufe der Novellierungen wurden die Anforderungsgrößen von den eingangs betrachteten Transmissionswärmeverlusten erweitert um die passiven Solargewinne, um die internen Wärmegewinne und um die Lüftungswärmeverluste und somit eine Energiebilanz zur Grundlage der Anforderungen.
Mit der jetzt vorgelegten Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die alte Wärmeschutzverordnung 1995 und die Heizanlagenverordnung zusammengeführt, so dass neben den architektonischen Aspekten und baulichen Komponenten auch die anlagentechnischen Einflüsse und energieversorgungstechnische Gegebenheiten mit bewertet werden können. Die neuen Anforderungen sollen den Heizenergiebedarf für die Beheizung der Gebäude und die Trinkwassererwärmung reduzieren und den dazu notwendigen Primärenergiebedarf begrenzen. Daneben können alternative Energiequellen erstmalig mit ihrem Energiebeitrag angerechnet werden. In einer Nebenanforderung werden die Transmissionswärmeverluste begrenzt, um den Standard des baulichen Wärmeschutzes nicht unter den der Wärmeschutzverordnung von 1995 absinken zu lassen. Diese Begrenzung macht einen Vergleich zum zuvor zitierten Anforderungsniveau der siebziger Jahre deutlich: Für ein Doppelhaus (s.o.) darf nun der mittlere spezifische Transmissionswärmeverlust, der in etwa dem mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten km entspricht, den Wert von 0,51 W/(m²*K) nicht überschreiten.
Schon die Umsetzung der Wärmeschutzverordnung von 1995 stieß in der Praxis auf Schwierigkeiten. Eine Studie im Auftrag des Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau von 1998 kommt zu dem Schluss, dass zwar der bauliche Wärmeschutz im praktischen Baugeschehen einen höheren Stellewert erlangt hat, aber:
- die Erstellung der Wärmeschutznachweise überwiegend fehlerhaft waren
- nur in wenigen Fällen Vollzugskontrolle durch Baubehörden erfolgte. Dagegen traten die rechnerisch erwarteten Investitionsmehrkosten durch den damaligen Preisverfall im Bau nicht ein.
Aus den zuvor genannten Gründen hat der Bundesrat im Rahmen der Zustimmung zur EnEV die Bundesregierung gebeten, die Auswirkungen der Verordnung zu überprüfen, insbesondere auch im Hinblick auf die tatsächliche Energieeinsparung und den Klimaschutz, und gefordert, dem Bundesrat hierzu einen Bericht innerhalb einer Frist von fünf Jahren vorzulegen.
Die Nachweisverfahren zur EnEV sind im Gegensatz zum Rechenverfahren der Wärmeschutzverordnung von 1995 deutlich umfangreicher geworden. Durch die Inbezugnahme des primärenergetischen Ansatzes unter Berücksichtigung der Anlagentechnik für Heizung und Trinkwarmwasser wird der Eindruck verstärkt, dass eine verbrauchsorientierte Nachweisführung vorliegt und die Ergebnisse recht nah an den tatsächlich zu erwartenden Verbrauchsdaten liegen. Vor diesen zumindest für den Regelfall unberechtigten Erwartungen soll an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt werden. Sämtliche Berechnungen werden mit sog. normierten Randbedingungen durchgeführt und ergeben einen rechnerischen Energiebedarf. Erst im Gebäudebetrieb unter Berücksichtigung des Innen- und des Außenklimas, des Nutzerverhaltens und der Betriebsweise der Anlagentechnik stellt sich der dann messbare tatsächliche Energieverbrauch ein. Zwischen diesen beiden Kennwerten kann eine erhebliche Differenz liegen, deren Betrag aus den im folgenden beschriebenen Effekte resultiert.
Die neue Verordnung wird gegenüber den bestehenden Regelungen um ein Vielfaches komplizierter. Hierzu tragen im Wesentlichen die in Bezug zu nehmenden DIN Normen bei. Es kann sicherlich nicht erwartet werden, dass ein den EnEV-Nachweis erstellender Planer sämtliche Regelwerke kennt oder gar verinnerlicht hat. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der Normen neu ist und bislang in der Praxis kaum angewendet werden konnte. Dies führt ebenfalls zu einer langen Liste neuer Definitionen und Begriffe.
Fornoff Software hat deshalb dem am Markt etablierten Bauphysik-Paket MegaBAUPHYSIK das neue Modul EnEV 2002 hinzugefügt.
Lützelbach, Dezember 2001
Nachfolgend aufgeführte Verordnungen, DIN-Normen und Richtlinien beinhalten Rechenvorschriften die nach Inkrafttreten der EnEV zwingend angewandt werden müssen.
DIN 4108 | Teil 1 | 1981-08 | Wärmeschutz im Hochbau (Größen und Einheiten) |
DIN 4108 | Teil 2 | 2001-03 | Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) |
DIN 4108 | Teil 3 | 2001-07 | Wärmeschutz im Hochbau (Klimabedingter Feuchteschutz, Anforderungen und Hinweise für Planung und Ausführung) |
DIN V 4108 | Teil 4 | 1998-10 | Wärme- und feuchteschutztechnische Kennwerte |
DIN 4108 | Teil 5 | 1981-08 | Wärmeschutz im Hochbau (Berechnungsverfahren) |
DIN EN 832 | 1998-12 | Berechnung des Heizenergiebedarf (Wohngebäude) | |
DIN V 4108 | Teil 6 | 2000-11 | Wärmeschutz u. Energie-Einsparung in Gebäuden (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) |
DIN V 4108 | Teil 6/A1 | 2001-08 | Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) Änderung A1 |
DIN 4108 | Teil 7 | 2001-08 | Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen (Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie –beispiele |
DIN 4108 | Teil 20 | 1995-07 | Thermisches Verhalten von Gebäuden (Sommerliche Raumtemperaturen bei Gebäuden ohne Anlagentechnik. Allgemeine Kriterien und Berechnungsalgorithmen) |
DIN 4108 | Beiblatt 1 | 1982-04 | Wärmeschutz im Hochbau (Inhaltsverzeichnisse) |
DIN 4108 | Beiblatt 2 | 1998-08 | Wärmebrücken (Planungs- u. Ausführungsbeispiele) |
Kommentar zur DIN V 4108 | Teil 6 | 2001-05 | Energieeinsparverordnung, Wärmeschutz u. Energieeinsparung in Gebäuden, Kommentar zu DIN V 4108-6 |
Entwurf DIN EN 4108 | 1997-12 | ||
DIN 4102 | Teil 13 | 1990-05 | Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (Brandschutzverglasungen, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen) |
DIN V 4701 | Teil 10 | 2001-02 | Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen (Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung) |
DIN EN ISO 13789 | 1999-10 | Spezifischer Transmissionswärmeverlustkoeffizient (Berechnungsverfahren) | |
DIN EN ISO 6946 | 1996-11 | Wärmedurchlasswiderstand u. Wärmedurchgangskoeffizient (Berechnungsverfahren) | |
DIN EN ISO 717 | Teil 1 | 1997-01 | Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen (Luftschalldämmung) |
DIN EN ISO 10211 | Teil 1 | 1995-11 | Wärmeströme und Oberflächentemperaturen (Allgemeine Berechnungsverfahren) |
DIN EN ISO 10211 | Teil 2 | 2001-01 | |
DIN EN ISO 10077 | Teil 1 | 2000-11 | Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen (Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten) |
DIN EN 12207 | Teil 1 | 2000-06 | |
DIN EN 13829 | 2001-02 | ||
DIN EN 410 | 1998-12 | Bestimmung der lichttechnischen und strahlungsphysikalischen Kenngrößen von Verglasungen | |
DIN EN 673 | 1999-01 | ||
VDI 3807 | Blatt 1 | 1994-06 | Energieverbrauchskennwerte für Gebäude (Grundlagen) |
PDF-Datei enev_symbole.pdf ( 102 KB)
PDF-Datei enev_indizes.pdf ( 87 KB)
Übersicht kritischer Details im Rohbau
Rohbau- phase | Detail | Maßnahme |
1 | Anschluss der Kellerdecke zur Außenwand | Außenwände vollflächig ohne Vorlage aufsetzen |
2 | Mauerkronen- und brüstungen | mit oberseitigem Mörtelabgleich versehen |
3 | Fertigrollladenkästen | am Auflager rundum mit Mörtel abgleichen |
4 | Elektro-/Sanitärinstallationen | Steckdosen rundum eingipsen, Leitungsschlitze vollflächig luftdicht schließen |
5 | Vorwandinstallationen | Vor Außenwänden oder zu unbeheizten Bereichen ist das Mauerwerk vorher zu verputzen |
6 | Schornsteindurchführungen | Ausstopfen und dauerelastisch verschließen |
Übersicht kritischer Anschlussdetails im Ausbau
Ausbau- phase | Detail | Maßnahme |
7 | Fensteranschlüsse | Leibungen/Brüstungen vorputzen, komplett einschäumen oder Fugen ausstopfen und nachträglich luft-dicht versiegeln |
8 | Innenputz | Wandfuß der Außenwand bis auf die Rohdecke verputzen |
9 | Abseiten | gemauerte Drempel bzw. Kniestöcke komplett verputzen |
10 | Deckenaussparungen/-durchbrüche | von Installationen ausstopfen und sorgfältig verschließen |
11 | Mauerkronen | zusätzlich oberseitig mit Dämmstoff versehen |
12 | Dach-/Wandanschlüsse | an Außen-/Innenwänden mit geeigneten dauerhaften Detaillösungen ausführen |
13 | Dachflächenfenster | Luftdichtheitsschicht nachträglich abdichten |
14 | Dunstrohre | Luftdichtheitsschicht nachträglich abdichten |
15 | Bodenluke | Luftdichtheitsschicht nachträglich abdichten |
Autor: Architekt Ing. Klaus Fornoff